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Die Esprit vor den Kanaren

Mitsegelbestimmungen

Bedingungen für Reisen mit dem Sailtrainingschiff Esprit

1. Veranstalter und Charakter der Törns

Veranstalter aller Törns ist das Jugendkutterwerk Bremen e.V., Distelkampsweg 60, 28357 Bremen, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen unter VR 4156.

Ein Törn mit Esprit ist eine Sailtraining-Reise. Esprit ist als Ausbildungsfahrzeug zugelassen und wird für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins eingesetzt. Alle Teilnehmenden segeln als Trainees aktiv mit: Sie gehen Wache, bedienen Segel und Ruder und übernehmen die anfallenden Arbeiten an Bord.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Die Törns auf unserer Website sind noch kein verbindliches Angebot. Du buchst über das Buchungsformular auf der Website. Wir bestätigen dir zunächst den Eingang deiner Buchung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir deine Buchung per E-Mail bestätigen (Buchungsbestätigung). Können wir deine Buchung nicht bestätigen, sagen wir ab oder setzen dich auf die Warteliste; du schuldest dann nichts.

2.2 Bist du bei der Buchung nicht angemeldet, speichern wir deine Angaben zunächst als Entwurf; ein Entwurf bindet dich nicht. Du schickst die Buchung danach in deinem Buchungsbereich ab, nachdem du dich über den Link in unserer E-Mail angemeldet hast. Bis zum Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ kannst du alle Angaben prüfen. Erst mit diesem Klick gibst du ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die angegebenen Plätze ab. Einen Entwurf, den du nicht abschickst, löschen wir nach 7 Tagen mit allen Angaben.

2.3 Für einige Törns führen wir eine unverbindliche Warteliste. Wird ein Platz frei, bieten wir ihn den Personen auf der Warteliste per E-Mail an. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn du den angebotenen Platz in deinem Buchungsbereich mit „Zahlungspflichtig buchen“ annimmst. Es zählt, wer zuerst zusagt.

2.4 Nach Absprache mit uns können wir dir Plätze unverbindlich reservieren, anstatt deine Buchung zu bestätigen. Eine Reservierung ist ein freibleibendes Angebot des Jugendkutterwerks: Deine Buchung nehmen wir damit nicht an, und du schuldest nichts. Wir halten die Plätze bis zu dem Datum, das wir dir per E-Mail nennen, oder ohne festes Ablaufdatum. Auch nach diesem Datum besteht die Reservierung weiter, bis du oder wir sie beenden. Wir können sie jederzeit aufheben; einen Anspruch auf die reservierten Plätze hast du nicht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn du die Plätze in deinem Buchungsbereich mit „Zahlungspflichtig buchen“ buchst, solange die Reservierung besteht.

2.5 Buchst du Plätze für weitere Personen, bist du unser Vertragspartner für alle gebuchten Plätze und schuldest den gesamten Törnbeitrag. Du sorgst dafür, dass alle Teilnehmenden diese Mitsegelbestimmungen kennen und einhalten. Das gilt auch dann, wenn du eine teilnehmende Person einlädst, ihre Daten selbst zu verwalten.

2.6 Die Buchung des ganzen Schiffs für eine Gruppe (Gruppenbuchung) vereinbaren wir individuell mit dir. Soweit dabei nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Mitsegelbestimmungen.

2.7 Persönliche Angaben. Für die Durchführung des Törns brauchen wir von allen Teilnehmenden die Angaben, die wir in deinem Buchungsbereich abfragen, zum Beispiel Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisdaten für die Crewliste. Bitte trage sie unmittelbar nach der Buchungsbestätigung ein. Fehlen die Angaben, erinnern wir dich per E-Mail und setzen dir eine angemessene Frist. Läuft auch diese Frist ohne die Angaben ab, können wir für die betroffenen Plätze oder die ganze Buchung vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Abschnitt 4 verlangen.

2.8 Kein Widerrufsrecht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, weil es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zu einem festen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dein Recht, nach Abschnitt 4 vom Vertrag zurückzutreten, bleibt davon unberührt.

2.9 Vertragstext und Sprache. Wir speichern deine Buchungsdaten; du siehst sie in deinem Buchungsbereich. Diese Mitsegelbestimmungen hinterlegen wir dort nicht für dich – bitte speichere oder drucke sie bei der Buchung. Du kannst auf Deutsch oder Englisch buchen. Die Mitsegelbestimmungen gibt es nur auf Deutsch; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

3. Törnbeitrag und Zahlung

3.1 Alle Törnbeiträge sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

3.2 Der Törnbeitrag umfasst die Teilnahme am Törn, die Unterkunft an Bord, die Verpflegung sowie die Organisation und Durchführung des Törns. Mit ihm finanziert der Verein den Betrieb von Esprit. Die An- und Abreise zu den Häfen, in denen der Törn beginnt und endet, organisierst du selbst. Sie ist nicht Teil unserer Leistung.

3.3 Altersabhängiger Törnbeitrag. Bei vielen Törns hängt der Törnbeitrag vom Alter bei Törnbeginn ab; die Altersgrenze für den Preis für Jugendliche nennen wir beim Törn. Beim Buchen gibst du für jeden Platz die Altersgruppe an. Bis das Geburtsdatum eingetragen ist, ist der angezeigte Preis vorläufig. Maßgeblich ist das tatsächliche Alter bei Törnbeginn. Ergibt sich daraus eine andere Altersgruppe, passen wir den Törnbeitrag an und teilen dir das mit. Ist er niedriger, erstatten wir dir den Unterschied. Ist er höher, zahlst du den Unterschied, oder du nennst uns für diesen Platz eine andere Person, die der angegebenen Altersgruppe entspricht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Dein Recht zum Rücktritt nach Abschnitt 4 bleibt unberührt.

3.4 Nach der Buchungsbestätigung erhältst du eine Rechnung. Der gesamte Törnbeitrag ist spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn fällig. Buchst du später als 4 Wochen vor Törnbeginn, ist der Törnbeitrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

3.5 Bei Gruppenbuchungen wird zunächst eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Gruppenpreises fällig, der Rest zu dem Termin, den wir mit dir vereinbaren.

3.6 Zahlst du nicht rechtzeitig, mahnen wir dich und setzen dir eine angemessene Frist. Läuft auch diese Frist ohne Zahlung ab, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Abschnitt 4 verlangen.

3.7 Die eingezahlten Törnbeiträge sind über eine Kautionsversicherung gegen eine Insolvenz des Jugendkutterwerks abgesichert.

4. Rücktritt durch dich

4.1 Du kannst jederzeit vor Törnbeginn vom Vertrag zurücktreten. Das geht in deinem Buchungsbereich auf der Website oder per E-Mail an office@sailtraining-esprit.de. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem deine Erklärung bei uns eingeht.

4.2 Einzelbuchungen. Bei einem Rücktritt von einer Einzelbuchung berechnen wir folgende Anteile am Törnbeitrag:

  • Rücktritt bis 3 Monate vor Törnbeginn: 20% des Törnbeitrags
  • Rücktritt bis 8 Wochen vor Törnbeginn: 40% des Törnbeitrags
  • Rücktritt bis 1 Woche vor Törnbeginn: 75% des Törnbeitrags
  • Danach oder bei Nichtantritt: 90% des Törnbeitrags

4.3 Gruppenbuchungen. Bei einem Rücktritt von einer Gruppenbuchung berechnen wir folgende Anteile am vereinbarten Gruppenpreis:

  • Rücktritt bis 4 Monate vor Törnbeginn: 30% des Gruppenpreises
  • Rücktritt bis 2 Monate vor Törnbeginn: 50% des Gruppenpreises
  • Rücktritt bis 1 Monat vor Törnbeginn: 75% des Gruppenpreises
  • Rücktritt bis 1 Woche vor Törnbeginn: 90% des Gruppenpreises
  • Danach oder bei Nichtantritt: 95% des Gruppenpreises

4.4 Es steht dir frei nachzuweisen, dass uns durch deinen Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale. In diesem Fall zahlst du nur diesen geringeren Betrag.

4.5 Wir empfehlen dir eine Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Absage durch das Jugendkutterwerk

5.1 Zu wenige Teilnehmende. Ein Törn findet ab 5 Trainees statt. Wird diese Zahl nicht erreicht, können wir den Törn absagen, spätestens

  • 20 Tage vor Törnbeginn bei Törns von mehr als 6 Tagen,
  • 7 Tage vor Törnbeginn bei Törns von 2 bis 6 Tagen,
  • 48 Stunden vor Törnbeginn bei Törns von weniger als 2 Tagen.

5.2 Schäden am Schiff, höhere Gewalt. Wir können einen Törn auch absagen, wenn er wegen Schäden am Schiff, behördlicher Anordnungen oder anderer unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht durchgeführt werden kann. Wir informieren dich dann unverzüglich.

5.3 In beiden Fällen erstatten wir dir den bereits gezahlten Törnbeitrag vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit wir die Absage nicht zu vertreten haben.

6. Törnverlauf und Änderungen

6.1 Der Törnplan beschreibt die geplante Route. Einen bestimmten Reiseverlauf können wir nicht garantieren. Über die Route entscheidet die Schiffsführung allein nach seemännischen Grundsätzen, also nach Wetter, Seegang, Sicherheit von Schiff und Besatzung und den Vorgaben der Behörden.

6.2 Aus diesen Gründen oder aus anderen wichtigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, können sich Abfahrts- und Ankunftshafen sowie Abfahrts- und Ankunftszeiten ändern. Wir informieren dich darüber so früh wie möglich.

6.3 Mehrkosten, die dir durch eine solche Änderung entstehen, etwa für eine geänderte An- oder Abreise, trägt das Jugendkutterwerk nicht, soweit es die Änderung nicht zu vertreten hat.

7. An Bord

7.1 Esprit wird von einer vom Jugendkutterwerk bestellten Schiffsführung geführt. Wie viele Personen an Bord sein dürfen und welche Befähigungen die Stammcrew haben muss, legt das Schiffsbesetzungszeugnis der BG Verkehr fest. Deshalb ist die Zahl der Plätze je Törn begrenzt.

7.2 Mit der Einschiffung werden alle Teilnehmenden Mitglieder der Besatzung. Den Anweisungen der Schiffsführung ist wie von jedem Besatzungsmitglied an Bord und an Land während des Törns jederzeit Folge zu leisten. Alle Teilnehmenden wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Wachen und allen anfallenden Arbeiten an Bord mit. Sie halten die Sicherheitsvorschriften ein, auch zu Rauchen und Alkohol, ebenso die Zoll-, Einreise- und Polizeibestimmungen der angelaufenen Länder.

7.3 Teilnehmen kann, wer

  • mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen kann,
  • den körperlichen Anforderungen des gebuchten Törns gewachsen ist,
  • nicht an einer ansteckenden Krankheit oder an einer Erkrankung leidet, die die Sicherheit an Bord gefährdet, und
  • für die geplante Route gültige Ausweisdokumente mitführt.

Bitte informiere uns vor dem Törn über Erkrankungen, Allergien oder Ernährungsbesonderheiten, die für die Sicherheit an Bord oder die Verpflegung wichtig sind. Diese Angaben sind freiwillig. Wie wir mit ihnen umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

7.4 Viele Törns sind Hochseetörns. Schiff und Crew sind dabei mehrere Tage und Nächte auf sich allein gestellt und können keine Hilfe von außen erwarten. Es kann vorkommen, dass längere Zeit kein Hafen angelaufen wird. Die Unterbringung an Bord ist einfach, eine Dusche gibt es nicht.

7.5 Ausschluss. Wer trotz Abmahnung gegen Anweisungen der Schiffsführung verstößt oder die Sicherheit an Bord gefährdet, kann vom weiteren Törn ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen ist keine Abmahnung nötig. Die Kosten der Heimreise trägt die ausgeschlossene Person selbst. Der Anspruch auf den Törnbeitrag bleibt bestehen. Wir rechnen jedoch an, was wir durch den Ausschluss einsparen.

8. Minderjährige

8.1 Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 15 Jahre. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

8.2 Minderjährige können nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten buchen. Spätestens bei der Einschiffung muss uns die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Liegt sie nicht vor, ist eine Teilnahme nicht möglich. Es gelten dann die Regeln für einen Rücktritt nach Abschnitt 4.

8.3 Während des Törns übernimmt die Schiffsführung die Aufsicht. Für Minderjährige gelten an Bord und an Land die Regeln des Jugendschutzgesetzes, insbesondere zu Alkohol und Tabak. Die Schiffsführung kann darüber hinaus Regeln festlegen, etwa für Landgänge.

9. Versicherungen

Trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen, eines seetüchtigen Schiffs und seemännischer Sorgfalt lassen sich nicht alle Risiken eines Segeltörns ausschließen. Eine Versicherung für die Teilnehmenden ist im Törnbeitrag nicht enthalten. Wir empfehlen dir eine Unfall-, Auslandskranken-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

10. Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen das Jugendkutterwerk, die Schiffsführung, die Stammcrew oder andere für das Jugendkutterwerk tätige Personen sind ausgeschlossen, soweit sie auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.

10.2 Dieser Ausschluss gilt nicht

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Törns überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt,
  • soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten deine Daten, um deine Buchung und den Törn abzuwickeln. Dazu gehört eine Crewliste. Mit Ausweisdaten führen wir sie an Bord mit, um sie bei Kontrollen von Polizei, Zoll oder Grenzbehörden vorzulegen. Die anderen Teilnehmenden deines Törns erhalten deine Angaben daraus ohne Ausweisdaten nur, wenn du zustimmst, etwa damit ihr die Anreise gemeinsam planen könnt.

Unsere Törnpläne schicken wir dir nur zu, wenn du zustimmst. Beide Zustimmungen kannst du jederzeit in deinem Buchungsbereich ändern oder widerrufen, z. B. per E-Mail an datenschutz@sailtraining-esprit.de.

Alle Einzelheiten, auch zu deinen Rechten, findest du in unserer Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht. Bist du Verbraucher*in mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, behältst du den Schutz der zwingenden Vorschriften dieses Staates.

12.2 Gerichtsstand ist Bremen, sofern du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Mitsegelbestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.