Mitsegelbestimmungen

Törnbedingungen für Reisen mit dem Sailtrainingschiff Esprit

1. Charakter der Reise
Ein Törn mit der SY Esprit ist keine Pauschal-, sondern eine Sailtrainingreise. Esprit wird allein für die satzungsgemäßen ideellen Zwecke des Vereins und nicht gewerbsmäßig genutzt.

2. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Mit der Bestätigung der Anmeldung wird die Teilnahme am Segeltörn für den*die Mitsegler*in verbindlich.

3. Törnbeitrag
Nach erfolgter Anmeldung für die Teilnahme an einen Törn erfolgt die Rechnungsstellung. Hiermit ist die Törnanmeldung bestätigt und beidseitig verbindlich. Der Gesamtreisepreis ist zahlbar bis 4 Wochen vor Törnbeginn. Erfolgt die Buchung später als 4 Wochen vor Törnbeginn, muss der Rechnungsbetrag ohne besondere Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen auf dem Konto des Jugendkutterwerk Bremen e.V. (JKW) eingegangen sein. Andernfalls ist das JKW berechtigt, die Teilnahme am Törn auszuschließen. Beim Rücktritt oder Umbuchung von einem bestätigten Törn seitens der*des Mitseglers*in sind 25 € Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Bleibt die Koje bei Individualbucher*innen leer, werden bei Absage bis 3 Monate vor Törnbeginn 20% des Törnbeitrags berechnet. Bei Absage bis 8 Wochen vor Törnbeginn sind 40% zu bezahlen, bei Absage bis 1 Woche vor Törnbeginn sind 75% und danach 90% des Törnbeitrages fällig. Bei Buchung des kompletten Schiffs für Gruppenreisen mit 12 Teilnehmer*innen werden zunächst 30% des vereinbarten Gruppenpreises als Anzahlung berechnet. Bei Stornierung werden folgende Beträge berechnet: Bis 4 Monate vor Abfahrt werden 30% des vereinbarten Törnbeitrags fällig, bei Absage bis 2 Monate vor Abfahrt 50%, bis 1 Monat vor Abfahrt 75% und 90% bis 1 Woche vor Abfahrt. Danach sind 95% der Törngebühren zu bezahlen.

Bei Absage eines ganzen Törns wegen Schäden am Schiff oder höherer Gewalt wird der Törnbeitrag unter Ausschluss weiterer Ansprüche seitens des*der Teilnehmers*in zurück gezahlt. Mit dem Törnbeitrag wird die materielle Grundlage für den Betrieb von Esprit als Vereinsschiff, sowie die Organisation und Durchführung der Reise geschaffen und entsprechend Unterkunft an Bord, Verpflegung und sonstige Unkosten abgegolten. Die An- und Abreise zum Treffpunkt des jeweiligen Törns ist Sache der Mitsegler*innen und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs des JKW. Auch wenn sie mit der Reisegebühr berechnet wird, ist das JKW nur Vermittler.

4. Änderung des Törnplans
Weder das JKW, noch die Schiffsführung garantieren einen bestimmten Reiseverlauf. Die Einhaltung einer geplanten Törnroute unterliegt der Schiffsführung, die hierbei ausschließlich seemännischen Grundsätzen verpflichtet ist. Das JKW und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen, sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten vorzunehmen, falls dieses aus einem wichtigen Grund notwendig wird. Die Mindestteilnehmer*innenzahl auf einer Reise besteht aus 5 Trainees. Aus einer Änderung der geplanten Törnroute entstehende Kosten können nicht geltend gemacht werden.

5. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird jede*r Teilnehmer*in Mitglied der Besatzung. Die Schiffsführung unterliegt dem*der vom JKW ernannten Schiffsführer*in. Jede*r Teilnehmer*in hat den Anweisungen der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied Folge zu leisten. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an allen an Bord anfallenden Arbeiten teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften (auch bezüglich Rauchen und Alkohol), sowie Zoll- und Polizeibestimmungen einzuhalten. Ein Nichtbefolgen dieser Anweisungen kann zum Ausschluss von der Weiterreise führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung und Rückzahlung des Törnbeitrags besteht nicht.

Jede*r Teilnehmer*in muss mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können, sowie den Anstrengungen eines des gebuchten Segeltörns gewachsen sein und an keinen ansteckenden oder Ausfall – Krankheiten leiden. Die Reisen sind oft Hochseetörns, auf denen Schiff und Crew über mehrere Tage und Nächte völlig auf sich allein gestellt sind und keine fremde Hilfe von außen erwarten können. Die Unterbringung an Bord ist einfach. Es gibt keine Dusche. Jedem*r Teilnehmer*in ist bewusst, dass es Reisen gibt, auf denen über längere Zeit kein Hafen angelaufen wird.

6. Versicherungen
Trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei fahrtüchtigem Schiff und Handeln nach seemännischer Sorgfaltspflicht lassen sich nicht alle Risiken eines Segeltörns ausschließen. Eine Versicherung für die Törnteilnehmer*innen besteht nicht. Den Teilnehmer*innen wird der Abschluss einer Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Die eingezahlten Törnbeiträge sind gegen Insolvenz versichert.

7. Haftung
Schadensersatzansprüche der Mitsegler*innen gegen das JKW, die Schiffsführung oder die Stammcrew sind ausgeschlossen, soweit sie sich nicht auf Körperschäden beziehen oder nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

8. Datenschutz
Bei der Verarbeitung Deiner Daten beachtet das Jugendkutterwerk Bremen e.V. die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Wir nutzen Deine Daten zur Verwaltung des Segeltörns und zur Versendung zukünftiger Törnpläne.

Mit der Buchung eines Törns erklärst Du Dich einverstanden, dass Deine Daten an die anderen Crewmitglieder weitergegeben werden dürfen. Des Weiteren erklärst Du Dich damit einverstanden, in eine Datenbank aufgenommen zu werden, die zum Versand neuer Törnpläne verwendet wird. Solltest Du damit nicht einverstanden sein, teile uns dies bitte im Feld Bemerkungen bei Deiner Buchung mit.

Die Datenschutzgrundverordnung regelt auch Ihre Rechte, u.a. das Beschwerderecht bei uns und bei der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ausführliche Informationen erhälst Du unter datenschutz@sailtraining-esprit.de oder postalisch (Anschrift siehe unten unter “Kontakt”).

9. Abweichungen und Unwirksamkeit
Abweichungen von den Törnbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Törnbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Veranstalter und Gerichtsstand
Der Veranstalter des Törns ist das JugendKutterWerk Bremen e.V. mit Sitz in Bremen. Der Gerichtsstand ist Bremen.